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„Ist es eigentlich erlaubt, seine wissenschaftliche Arbeit korrigieren und lektorieren zu lassen?“

 

Heute erreichte mich eine E-Mail einer meiner Studentinnen. Sie war verunsichert, weil ihr eine Mitstudentin vorgeworfen hatte, dass sie betrogen habe, weil sie jemanden ihre Bachelorarbeit hat korrigieren lassen. 

Dieser Vorwurf ist natürlich völlig haltlos und ich konnte sie beruhigen. GutachterInnen möchten eine nahezu fehlerfreie Arbeit erhalten, ziehen sogar Punkte ab für Fehler. Immer mehr DozentInnen empfehlen ihren Studierenden deshalb sogar ausdrücklich, ein professionelles Korrektorat oder Lektorat in Anspruch zu nehmen. 

 

Für alle, die Bedenken hinsichtlich meiner Leistungen haben, erkläre ich hier noch einmal, wie ein Korrektorat und/oder Lektorat von mir ausgeführt wird, denn dass Korrektorat/Lektorat und Formatierung erlaubt sind, ergibt sich aus der Vorgehensweise.

 

Die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Kommasetzung greift nicht in die fachliche Gestaltung Ihrer Arbeit ein. Sie haben den Inhalt selbst recherchiert und den Text bereits nach wissenschaftlichen Standards geschrieben. Ich überprüfe lediglich, ob Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung den amtlichen Regelungen des aktuellen Duden entsprechen. Änderungen sind durch die Nachverfolgungsfunktion von Microsoft Word für Sie ersichtlich und können durch Sie angenommen oder auch abgelehnt werden. Sie behalten also immer die Hoheit über Ihren Text.

 

Bei einem Lektorat prüfe ich Ihren Sprachstil und achte darauf, dass Ihr Text flüssig lesbar und verständlich geschrieben ist. Das ist auf jeden Fall rechtlich unbedenklich, denn ich prüfe nur vorhandenen Text und schreibe keinen neuen Text dazu. In dem Rahmen kennzeichne ich sprachlich schwierige Wörter und Wendungen und erkläre Ihnen in Kommentaren am Rand, was an dieser Stelle auffällt und unterbreite Ihnen gegebenenfalls auch Änderungsvorschläge. Das betrifft meist die Satzstellung, die einheitliche Schreibweise von Wörtern oder falsche Satzbezüge, die vielleicht dem Gutachter ein Lächeln ins Gesicht zaubern könnten, sich aber dennoch ungünstig auf Ihre Note auswirken könnten. Ganz wichtig: Nur Sie treffen die Entscheidung über Änderungen. Auffälligkeiten hinsichtlich wissenschaftlicher und fachlicher Fragen teile ich Ihnen ebenso in einem Kommentar mit. Was Sie daraus machen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. 

 

Da eine Formatierung nach Ihren Vorgaben erfolgt und nicht ins Fachliche eingreift, ist auch diese unbedenklich. Wissenschaftliches Arbeiten und Erstellen von Texten will gelernt sein und dafür braucht man eben auch Informationen. Ebenso gestaltet sich auch der Umgang mit den vielfältigen Textoptionen von Microsoft Word schwierig, wenn man sie zuvor selten oder noch nie benötigt hat. Es ist egal, wo man sich Hilfe holt: im Netz, bei FreundInnen oder direkt bei einem/r Wissenschaftslektor/in. Hilfe ist nötig und erlaubt.  

 

Im Gegensatz zu einem professionellen Korrektorat/Lektorat steht das Erstellen von Texten durch Ghostwriter oder Texter. Das wäre natürlich nicht erlaubt. Davon sind wir allerdings bei einem Wissenschaftskorrektorat/-lektorat und einer Formatierung weit entfernt. Ich freue mich zwar, wenn ich nach der intensiven Lektüre Ihres Textes mehr über Ihr spezielles Sachgebiet weiß, aber ich kenne mich nie so gut mit Ihrem Fachgebiet aus wie Sie als Studierende/r und kann schon deshalb fachlich nicht in Ihren Text eingreifen oder sogar Text hinzufügen. Ich kann Ihnen nur Hinweise geben, wenn mir etwas unschlüssig erscheint.

 

 

Sie behalten also bei einem Korrektorat, Lektorat und einer Formatierung immer den Überblick und entscheiden selbst über alle Änderungen. Sie sind der Fachmann/die Fachfrau, haben die Literatur dazu gelesen, recherchiert und sich eigene Gedanken gemacht und Sie haben daraufhin den Text selbst erstellt, können also unbedenklich die Eigenständigkeitserklärung unterschreiben.